• Akkreditierungsrat, Neukonstituierung und Kritik

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 lief das bisherige Akkreditierungssystem Ende 2017 aus. Dadurch waren die Länder gezwungen, fristgerecht eine neue gesetzliche Grundlage für die Fortsetzung des Akkreditierungswesens zu schaffen.

    Kernaussagen des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts waren:

    1. Eine externe Akkreditierungspflicht für Studiengänge an Hochschulen stößt grundsätzlich nicht auf verfassungsrechtliche Bedenken. (Leitsatz 1, RN 63)
    2. Die Qualitätssicherung der wissenschaftlichen Lehre muss nicht auf wissenschaftlich-fachliche Kriterien beschränkt sein, sondern kann darüber hinaus die Studienorganisation, die Studienanforderungen und den Studienerfolg bewerten. (RN 65)
    3. Die mit der Qualitätssicherung verbundenen Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit bedürfen nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG einer hinreichenden gesetzlichen Grundlage. (Leitsatz 2, RN 59)

    Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (vollständig unter bverfg.de) wurde von den Kultusministern ein Staatsvertrag erarbeitet. Entscheidungen über Akkreditierungen sollen nach diesem Staatsvertrag künftig vom Akkreditierungsrat getroffen werden. Die Mitglieder aus der Wissenschaft haben dort die Mehrheit. Dem Gremium gehören acht Professoren und deren Stellvertreter an. Dabei sind im Staatsvertrag Fächergruppen festgeschrieben: Natur-, Geistes-, Ingenieur- und Sozialwissenschaften (jeweils 2 Stimmen). Das Vorschlagsrecht für die Mitglieder des Akkreditierungsrates wird auf Empfehlung der Rektorenkonferenzen der Länder der HRK zuerkannt.

    Anfang Februar 2018 wurde die personelle Zusammensetzung des neuen Akkreditierungsrates bekanntgegeben. Nicht die Berufungen im einzelnen sind kritisiert worden, wohl aber das Berufungsverfahren. Zu kritisieren ist, dass die fundierten Vorschlagsliste der Fakultätentage, die über den AFT an die HRK weitergegeben worden war (s. PM), weitestgehend missachtet worden ist und die Fakultäten sich nicht angemessen vertreten fühlen. Fächer, die einen großen Anteil am Studienangebot deutscher Universitäten haben, sind im neuen Akkreditierungsrat nicht vertreten. Die geforderte "Fächervielfalt" finde damit nicht die geforderte "angemessene Berücksichtigung", vgl. hierzu den Beitrag im Tagesspiegel vom 30.04.2018:

    Absatz 81: "Insbesondere ist eine hinreichende Mitwirkung der Wissenschaft selbst an der Akkreditierung nicht gesichert. Nach § 7 Abs. 2 AkkStiftG gehören dem Akkreditierungsrat vier Mitglieder für die Hochschulen und zwei Studierende an, die von der Hochschulrektorenkonferenz benannt werden. Soweit Studierenden das Grundrecht der Ausbildungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) sowie daneben auch das Grundrecht aus Art. 5 Abs. 3 GG zusteht (vgl. BVerfGE 55, 37 <67 f.>), können sie beteiligt werden. Doch ist weder gesichert, dass hier wie auch in den Agenturen tatsächlich die Wissenschaft - und nicht etwa die Hochschulleitungen - vertreten sind. Noch ist gesichert, dass die Wissenschaft im Akkreditierungsrat die maßgebliche Stimme hat, denn dessen Mitglieder werden nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AkkStiftG einvernehmlich von der Hochschulrektorenkonferenz und der Kultusministerkonferenz bestellt; damit verfügt die staatliche Verwaltung über eine Vetoposition, die an keinerlei Voraussetzungen gebunden ist. Durch die weitere Besetzung des Akkreditierungsrates aus den Ländern und aus der Berufspraxis, aus den für Dienst- und Tarifrecht zuständigen Landesministerien und aus den Agenturen (§ 7 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, 3, 6 AkkStiftG) sind nur Interessen außerhalb der Wissenschaft vertreten. Das Akkreditierungsstiftungsgesetz schafft so kein Gesamtgefüge, das der Wissenschaftsfreiheit hinreichend Rechnung trägt."

    (Stand: 22.052018)

     

  • Akkreditierungswesen

    Magdeburger Erklärung zum Akkreditierungswesen

    Magdeburger Erklärung zum Akkreditierungswesen (PDF, 45 kB)

  • Anwesenheitspflicht

    Es ist eines der fundamentalen Anliegen des Philosophischen Fakultätentages, gute Lehre zu fördern. Sie zu erbringen und zu sichern gehört zu den vornehmsten Aufgaben der Fakultäten und Fachbereiche. Für die jeweils fächerspezifische Ausgestaltung sind insbesondere die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer verantwortlich. Deswegen wendet sich der Philosophische Fakultätentag gegen jegliche fachfern erlassene Regelungen wie die, eine Anwesenheitspflicht generell auszuschließen. Zugleich fordert er die Fach-bereiche und Fakultäten auf, die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer in ihren Bemühungen zu unterstützen, im engen Austausch mit allen Betroffenen angemessene Studien- und Prüfungs-bedingungen zu definieren.

    Resolution zur Anwesenheitspflicht (PDF, 324 kB)

  • Das Y-Modell des DHV: Wiss. Nachwuchs an Universitäten

    PV 2015-I in Potsdam, TOP 10

    In der Diskussion wurde Bezug genommen auf das kurz zuvor vom DHV vorgelegte Resolution des 65. DHV-TAges in Mainz: "Wissenschaft als Beruf". Qualifikationen und Personalstrukturen in der Wissenschaft, in der das Y-Modell zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses dargestellt wird: Resolution des 65. DHV-Tages: Wissenschaft als Beruf

  • Doppelpromotion

    Resolution zur Doppelpromotion

    Resolution zur Doppelpromotion (PDF, 45 kB)

  • Forschungsrating

    Auf den Plenarversammlungen in Hagen und Siegen wurde intensiv über das Thema Forschungsrating diskutiert. Auf der Plenarversammlung PV 2014-I in Siegen wurde eine Resolution hierzu verabschiedet.

  • Gute wissenschaftliche Praxis

  • Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs

    Das Thema Karrierewege für den wissenschaftlichen Nachwuchs außerhalb der Universität bildet das Thema des Hochschulpolitischen Gesprächs zum Auftakt der Potsdamer Plenarversammlung PV 2015-I. Hierzu waren Dr. Christoph Anz (BMW Group) und Prof. Dr. Dr. h.c. Joachim Möller (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung) als Gäste eingeladen worden.

    Das Thema wurde auch im Rahmen der Plenarversammlung aufgegriffen: s. Das Y-Modell des DHV: Wiss. Nachwuchs an Universitäten.

  • Kleine Fächer

    Schwerpunktthema der PV 2016-II in Bamberg, die mit dem Vortrag von Dr. Josef Lange, Staatssekretär a.D., zum Thema: “Kleine Fächer – ‘Auslaufmodell’ oder Zukunftschance für Universitäten?” eröffnet worden ist

  • Kompetenzbegriff

    Der vielfach diskutierte Kompetenzbegriff wurde in der letzten Zeit immer wieder thematisiert. Auf Initiative des PhFT hat sich eine Arbeitsgruppe gebildet, in der Vertreter des Erziehungswissenschaftlichen, der Evangelisch-Theologischen, Katholisch-Theologischen und des Philosophischen Fakultätentages gemeinsam über den Kompetenzbegriff verständigen. Alle hatten herausgestellt, dass immer wieder die Frage nach den Kompetenzen, die ein Studium vermittle und vermitteln solle, gefragt werde. Eine fakultätentagsübergreifende Gruppe diskutiert eine Präzisierung des Kompetenzbegriffes und erarbeitet gemeinsam einen Text zum Kompetenzbegriff, der eine Diskussionsbasis sowohl in hochschulpolitischer wie hochschuldidaktischer Sicht bilden soll. Das Anliegen erscheint umso dringlicher, als die Modulhandbücher den Kompetenzbegriff voraussetzen, ohne selbst eine Klärung des verwendeten Begriffs vorzunehmen. Zudem gehört die Kompetenzorientierung der Hochschullehre zu den unhintergehbaren Vorgaben der europäischen und nationalen Bildungspolitik.

  • Promotion

    Die Qualitätssicherung von Promotionen ist ein zentrales Anliegen, dem sich der Philosophische Fakultätentag widmet. Hierbei sei auf folgende Resolutionen verwiesen:
    Osnabrücker Erklärung zur guten wissenschaftlichen Praxis (PDF, 434 kB)

    Resolution zur Promotion in den Geisteswissenschaften (PDF, 156 kB)

    Resolution zur Verleihung des Dr. phil. im Bereich der Theologie (PDF, 426 kB)

  • Promotionsrecht an Fachhochschulen

    PV 2013-II in Hagen, TOP 8a

  • Qualitätssicherung der Promotion

    Die gute wissenschaftliche Praxis zu fördern, gehört zu den wesentlichen Aufgaben des Philosophischen Fakultätentages und wird kontinuierlich diskutiert.

    Verschiedene Resolutionen beziehen sich hierauf.

    PV 2015-I in Potsdam, TOP 12 (Resolution zur Qualitätssicherung)

  • Rolle von Fakultäten und Fachbereichen in der universitären Selbstverwaltung

    PV 2013-II in Hagen, TOP 12

    PV 2015-I in Potsdam, TOP 13

  • Studierfähigkeit

  • Urheberrecht und Copyright

    Schwerpunktthema der Plenarversammlung PV 2013-II in Hagen
  • Wissenschaftskommunikation

    PV 2015-I in Potsdam, TOP 15

  • Wissenschaftssprache Deutsch

    Schwerpunkt der PV 2014-I in Siegen, TOP 11

    PV 2014-II in Düsseldorf

    Auf den Plenarversammlungen in Siegen und Düsseldorf wurde das Thema Wissenschaftssprache Deutsch intensiv diskutiert. Auf der Düsseldorfer Plenarversammlung wurde eine Resolution hierzu verabschiedet:

    141128_PhFT_PV_2014-II_Resolution_Wissenschaftssprache-Deutsch

    Bereits auf der Plenarversammlung PV 2001-II in Dresden war dieses Thema behandelt worden:

    011201_PhFT_PV-2001-II_Dresden_Resolution-Deutsch-als-Wissenschaftssprache.pdf