Prof. Charlotte Schubert wirft einen Blick auf die Situation des befristeten akademischen Mittelbaus und plädiert für eine einstweilige Aussetzung der Befristungsregeln. Lesen Sie hier den ganzen Text:

Befristungsregeln an Universitäten aussetzen

 

Unser gesamtes Institutionengefüge erodiert: Grundrechte werden eingeschränkt, Geldströme trocknen ein oder werden rigoros umgeleitet, insbesondere kleine Unternehmen und Selbständige torkeln der Insolvenz entgegen, Einrichtungen des öffentlichen Lebens schließen nach und nach. Für das Bildungssystem zeichnen sich ähnliche Prozesse ab. Wenn schon darüber gesprochen wird, die Abiturprüfungen entfallen zu lassen, dann wissen wir, daß die Grundlagen unseres Bildungssystems wegbrechen.

Dieses Szenario ist keine übertriebene Katastrophenversion, sondern unser gegenwärtiger Alltag. Die eingeleiteten Maßnahmen der Bundesregierung, aber auch der Landesregierungen versuchen mit Schutzschirmen gegenzusteuern. Die Forderungen nach Geldspritzen für systemrelevante Bereiche sind völlig berechtigt. Aber eine Gruppe, die eine tragende Säule unsres Bildungssystems ist, wird derzeit völlig vergessen: Die große Gruppe der Wissenschaftler/innen, die nur befristete Verträge hat. Hier muß schnellstens reagiert werden und ein Schutzschirm für die befristet angestellten Wissenschaftler/innen aufgespannt werden.

Was passiert denn jetzt, da die Universitäten alle geschlossen sind, mit denen, deren Verträge jetzt im Sommersemester oder im Herbst auslaufen? Gelder für Drittmittel sind derzeit doch gar nicht einzuwerben, weil das ganze System auf Begutachtungsprozessen ruht, die derzeit praktisch zum Stillstand gekommen sind (wie alles andere auch). Die Drittmittelgeber sind sicher gutwillig und bemüht, aber ohne Gutachter/innen geht nichts und diese haben im Moment sicher andere Sorgen als die ehrenamtliche Gutachtertätigkeit. Von den ganzen Zusatzmitteln, von denen die Universitäten ihre Lehre derzeit finanzieren (Stichwort: Zukunftsvertrag), hört man im Moment nichts – und selbst wenn die Verhandlungen in den einzelnen Bundesländern jetzt im kommenden Sommersemester noch finalisiert werden sollten, dann dauert es doch noch eine längere Zeit, bis sie vor Ort von den Universitäten „bedarfsgerecht“ umgesetzt werden. Und ob das wirklich passiert, ist angesichts der großen Finanzmittel, die derzeit in allen Bundesländern in andere Bereiche geleitet werden (müssen), fraglich: Gerade die finanzschwächeren Bundesländer werden ihren Anteil an dem Zukunftsvertrag möglicherweise nicht mehr leisten können.

Das ist angesichts der existenzbedrohenden Lage derjenigen, die eine so große Last der Lehre an unseren Universitäten schultern, nicht hinnehmbar. Natürlich fällt die Lehre trotz Schließung der Universitäten nicht aus: Tassilo Schmitt hat in seinem Blogbeitrag sehr deutlich gemacht, daß wir unseren Lehrbetrieb, auch wenn es zu Qualitätseinbußen kommen wird, auf virtuelle Formate umstellen werden. Viele innovative Formate werden derzeit dazu entwickelt. Aber genau das wird zu einem wesentlichen Teil auf den Schultern der befristet angestellten Mitarbeiter/innen ruhen!

Daher hier die Forderung: Sämtliche Befristungsregeln an den Universitäten müssen für 1 Jahr ausgesetzt werden, und zwar für alle befristet angestellten Mitarbeiter/innen, gleich ob aus Haushaltsmitteln oder Drittmitteln finanziert! Die dafür erforderlichen Mittel müssen aus einem Schutzschirm für Universitäten bereitgestellt werden und die Zeit darf nicht auf die Befristungszeiten nach dem Wissenschaftlerzeitvertragsgesetz angerechnet werden. Nur so werden wir es schaffen, die Universitäten im Interesse von Lehre und Forschung über die derzeitige Krise hinweg stabil zu halten.

 

 

 

 

 

 

Prof. Charlotte Schubert, geb. 1955,  lehrt an der Universität Leipzig Alte Geschichte.

Für den Download der pdf-Datei klicken Sie bitte hier: Befristungsregeln aussetzen

 

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